Schwerin Menü / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Essensversorgung und das Onlinebestellsystem
Schwerin Menü GmbH – Stand: 01.07.2026

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Registrierungen, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Essensversorgung durch die Schwerin Menü GmbH, Siemensplatz 1, 19057 Schwerin, nachfolgend „Dienstleister" genannt.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Einzelkunden, Erziehungsberechtigte, volljährige Essensteilnehmer, Einrichtungen, Träger von Einrichtungen, Vereine, Gesellschaften, Behörden, Ämter, politische Parteien sowie sonstige natürliche oder juristische Personen, die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen oder für Essensteilnehmer beauftragen.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gegeben und können im Rahmen der Registrierung abgerufen und gespeichert werden. Mit der Registrierung, Bestellung oder Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Kunde diese AGB an, soweit sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Änderungen dieser AGB gelten für künftige Vertragsabschlüsse und Bestellungen. Für laufende Vertragsverhältnisse werden Änderungen nur wirksam, wenn sie dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Angebote und Leistungsumfang

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen bleiben bis zum Vertragsschluss vorbehalten.

Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Leistungen nur zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, den wesentlichen Leistungsinhalt nicht beeinträchtigen oder aus sachlichen Gründen erforderlich sind, insbesondere aufgrund organisatorischer, ernährungsbezogener, technischer, behördlicher oder lieferbedingter Umstände.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden, der Einrichtung oder dem Einrichtungsträger sowie aus dem jeweils gültigen Speiseplan, den Bestellungen und den veröffentlichten Preisen.

3. Registrierung zur Essensversorgung

Die Teilnahme an der Essensversorgung setzt grundsätzlich eine vorherige Registrierung voraus.

Die Teilnahmevereinbarungen erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung bzw. auf Anfrage per Mail.

Zukünftig wird die Registrierung auf eine Online-Variante umgestellt.

Die Registrierung ist ausschließlich für Kunden vorgesehen, deren Einrichtung durch den Dienstleister beliefert oder versorgt wird.

Anfragen zur Versorgung von Assiettenkunden bzw. im Bereich „Essen auf Rädern" können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular eingereicht werden.

Die Registrierung begründet noch keinen Anspruch auf Belieferung oder Teilnahme an der Essensversorgung. Eine Versorgung erfolgt erst nach Prüfung der eingegebenen Daten und interner Verarbeitung durch den Dienstleister.

Im Rahmen der Registrierung werden die für die Durchführung der Essensversorgung erforderlichen Angaben erhoben, insbesondere Name, Anschrift, Einrichtung, Kontaktdaten inkl. E-Mail, Essensteilnehmerdaten sowie Zahlungsdaten.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde die persönlichen Zugangsdaten für das Onlinebestellsystem. Soweit in der jeweiligen Einrichtung ein Ausgabesystem mit Transponder genutzt wird, wird ein Transponder an der Ausgabestelle der Einrichtung bereitgestellt oder nach Maßgabe der jeweiligen organisatorischen Regelung ausgegeben.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen. Änderungen, insbesondere bei Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Einrichtung, Bankverbindung, Betreuungstagen oder Leistungsbewilligungen, sind dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.

Bei einem Wechsel der Einrichtung, insbesondere bei einem Kitawechsel, dem Wechsel von der Krippe in die Kita, dem Wechsel von der Kita in die Schule oder einem Schulwechsel, kann der Abschluss einer neuen Versorgungsvereinbarung erforderlich sein. Bestehende Vereinbarungen gelten für die bisherige Einrichtung und werden durch einen Einrichtungswechsel nicht automatisch fortgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Voraussetzung: SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für die Teilnahme an der Essensversorgung ist die Einreichung bzw. Erteilung eines gültigen deutschen SEPA-Lastschriftmandats, soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Ohne gültiges deutsches SEPA-Lastschriftmandat kann die Teilnahme an der Essensversorgung abgelehnt oder ausgesetzt werden.

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt der Kunde den Dienstleister, fällige Rechnungsbeträge vom angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die vom Dienstleister gezogenen Lastschriften einzulösen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Dienstleisters lautet: DE25ZZZ00000903559. Die Mandatsreferenz wird dem Kunden gesondert mitgeteilt oder ergibt sich aus den Vertrags- bzw. Kundendaten.

Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Einzugstermin zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

5. Speiseplan, Bestellwege und Bestellvarianten

Der Speiseplan für den Folgemonat ist in der Regel ab Mitte des laufenden Monats im Onlinebestellsystem einsehbar. Der Dienstleister ist berechtigt, Speisepläne aus organisatorischen, saisonalen, lieferbedingten oder ernährungsfachlichen Gründen anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Bestellungen und Abbestellungen können über das Onlinebestellsystem vorgenommen werden. Zusätzlich können Bestellungen und Abmeldungen, soweit vom Dienstleister angeboten, per E-Mail, telefonisch oder durch Abgabe in Papierform in der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Bei telefonischen oder schriftlichen Ab- und Nachmeldungen ist immer die Kundennummer anzugeben. Ohne eindeutige Zuordnung kann eine Änderung möglicherweise nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.

6. Bestellzeitraum, Nachbestellungen und Abmeldungen

Bestellungen für Schülerinnen und Schüler erfolgen in der Regel für einen Kalendermonat. Zur Planungssicherheit bitten wir darum, das gewünschte Tagesmenü möglichst für den gesamten Monat im Voraus zu bestellen.

Bestellungen für die Folgewoche können über das Online-Bestellportal, per Speiseplan, per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Bestellung muss spätestens bis Mittwoch, 24 Uhr, für die jeweils folgende Kalenderwoche erfolgen.

Für Kinder in Kindertageseinrichtungen wird im Bestellportal in der Regel eine mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgestimmte Dauerbestellung hinterlegt. Diese gilt für die vereinbarten Betreuungs- bzw. Essenstage und bildet die Grundlage für die regelmäßige Essensversorgung.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, nicht benötigte Mahlzeiten rechtzeitig über das Bestellportal oder einen zugelassenen Abmeldeweg abzubestellen. Nicht oder nicht fristgerecht abbestellte Mahlzeiten gelten als bestellt und werden berechnet. Nicht vereinbarte bzw. nicht bestellte Essenstage oder Mahlzeiten bleiben unberücksichtigt.

Firmen- und Privatkunden sowie Kunden in Senioreneinrichtungen bestellen in der Regel wochen- oder monatsweise, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Abmeldungen für den laufenden Tag sind an Werktagen spätestens bis 8:00 Uhr möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Abmeldung beim Dienstleister bzw. im Onlinebestellsystem.

Abmeldewege und Fristen

  • Online: werktags bis spätestens 8:00 Uhr – Abmeldung für den laufenden Tag.
  • Telefonisch: werktags 6:30 Uhr bis spätestens 8:00 Uhr – Abmeldung für den laufenden Tag.
  • Telefonisch / organisatorische Anliegen: werktags 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr – Nachmeldungen und sonstige Anliegen; Neukundenanmeldungen ab 9:00 Uhr gelten frühestens ab dem Folgetag.

Nach Ablauf der jeweiligen Frist eingehende Abmeldungen, Änderungen oder Nachbestellungen können nur berücksichtigt werden, soweit dies organisatorisch noch möglich ist. Ein Anspruch auf Berücksichtigung verspäteter Änderungen besteht nicht.

Nicht in der Vorbestellung erfasste, aber der örtlichen Möglichkeit entsprechend erhaltene Menüs bzw. Mahlzeiten werden durch die Ausgabekraft bzw. Einrichtung nachgemeldet und berechnet.

7. Onlinebestellsystem

Für die Bestellung und Abbestellung der Mahlzeiten stellt der Dienstleister ein Onlinebestellsystem zur Verfügung. Der Dienstleister ist berechtigt, das Onlinebestellsystem jederzeit optisch, technisch und organisatorisch anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Der Dienstleister bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit des Onlinebestellsystems. Eine jederzeitige und ununterbrochene Erreichbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Dienstleister ist berechtigt, das Onlinebestellsystem vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken oder abzuschalten, sofern technische, organisatorische, sicherheitsrelevante oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.

Die Erreichbarkeit des Onlinebestellsystems kann durch Umstände beeinflusst werden, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat. Hierzu zählen insbesondere Störungen beim Internetanbieter, technische Probleme des verwendeten Endgeräts, veraltete Browser, Wartungsarbeiten oder sonstige technische Gegebenheiten Dritter.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung des Onlinebestellsystems einen technisch aktuellen Browser sowie ein geeignetes internetfähiges Endgerät zu verwenden.

Für die sichere Nutzung, Verwahrung und Geheimhaltung der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten ist der Kunde verantwortlich. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist zu vermeiden. Der Kunde hat den Dienstleister unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gehen, Dritten bekannt geworden sind oder ein Missbrauchsverdacht besteht.

Bei der Nutzung des Onlinebestellsystems können Kosten Dritter entstehen, insbesondere Verbindungs- oder Datennutzungskosten des jeweiligen Internetanbieters. Auf diese Kosten hat der Dienstleister keinen Einfluss.

Der Kunde erhält im Onlinebestellsystem vor Abgabe von Bestellungen die Möglichkeit, Eingaben zu prüfen und zu korrigieren. Der Zugang einer Online-Bestellung wird unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.

8. RFID-Transponder und Zugangsdaten

Soweit an einer Einrichtung ein RFID-Transpondersystem eingesetzt wird, erhält der Essensteilnehmer bzw. Kunde einen Transponder, auf dem die Kundennummer gespeichert ist.

Für den RFID-Transponder kann eine einmalige Gebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben werden. Bei Verlust oder vorsätzlicher bzw. vom Kunden zu vertretender Beschädigung kann kostenpflichtig ein neuer Transponder beantragt werden. Die Beantragung ist formlos per E-Mail oder online über unsere Homepage möglich.

Der RFID-Transponder ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust haftet der Kunde für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Dienstleister eine Sperrung aufgrund der Verlustmeldung veranlassen konnte.

Bei Weitergabe persönlicher Zugangsdaten oder Passwörter und nachfolgendem Missbrauch haftet der Kunde, soweit er die Weitergabe oder den Missbrauch zu vertreten hat.

9. Preise, Preisänderungen und Fälligkeit

Abrechnungstechnische Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste des Dienstleisters bzw. die mit der jeweiligen Einrichtung oder dem jeweiligen Vertragspartner vereinbarte Preisregelung. Die Preisliste ist beim Dienstleister einsehbar bzw. wird in geeigneter Weise bereitgestellt (Bestellportal).

Dem Dienstleister bleiben Preisanpassungen unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von vier Kalenderwochen vorbehalten. Preisänderungen können insbesondere aufgrund veränderter Lebensmittel-, Energie-, Personal-, Transport-, Abgaben- oder sonstiger Betriebskosten erforderlich werden.

Die Bekanntgabe von Preisveränderungen erfolgt in digitaler Form, insbesondere als Nachtrag zur monatlichen Rechnung, als gesondertes Informationsblatt, als Anhang zum Speiseplan des vorhergehenden Monats oder über das Onlinebestellsystem. Maßgeblich für den Beginn der Ankündigungsfrist ist das Ausstellungs- bzw. Veröffentlichungsdatum der Preisinformation.

Mit Wirksamwerden einer Preisänderung verlieren abweichende Sonderpreise und Einzelabsprachen ihre Gültigkeit, soweit keine neue Vereinbarung getroffen wird.

Bei Endverbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer Bestandteil des Preises, auch wenn sie nicht gesondert ausgewiesen ist.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsregelung vereinbart ist.

10. Abrechnung und Rechnungsversand

Die Abrechnung der bestellten bzw. nicht fristgerecht abbestellten Mahlzeiten erfolgt grundsätzlich monatlich.

Für Essensteilnehmer in Schulen und Kindertagesstätten erfolgt die Abrechnung bargeldlos per SEPA-Lastschrift auf Grundlage des erteilten Mandats. Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung für den laufenden oder zurückliegenden Monat erfolgen.

Die Rechnung wird bis zum 3. Werktag des neuen Monats digital bereitgestellt. Der Bankeinzug erfolgt regelmäßig bis zum 5. Werktag bzw. entsprechend dem mit dem Kunden vereinbarten Einzugstermin unter Berücksichtigung etwaiger Gutschriften.

Wünscht der Kunde einen abweichenden Abbuchungstermin, kann ausschließlich einer der folgenden Termine gewählt werden: der 10., 15. oder 20. des Monats. Andere Abbuchungstermine sind nicht möglich. Der gewünschte Termin ist dem Dienstleister im Rahmen der Registrierung oder in den zusätzlichen Informationen mitzuteilen und gilt erst nach Bestätigung bzw. systemseitiger Hinterlegung.

Die Rechnung gilt zugleich als SEPA-Vorabinformation, soweit sie den Betrag und den Fälligkeitstag des Lastschrifteinzugs enthält. Der Kunde stimmt zu, dass die Frist für die Vorabinformation auf einen Kalendertag vor Fälligkeit verkürzt wird, sofern keine abweichende gesetzliche oder bankseitige Vorgabe gilt.

Die angegebene E-Mail-Adresse wird für die Rechnungslegung, Mahnungen/Zahlungserinnerungen, Bestellbestätigungen, den Versand von Zugangsdaten sowie notwendige Informationen zur Essensversorgung genutzt.

Wird keine E-Mail-Adresse angegeben oder ist ein E-Mail-Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, kann die monatliche Rechnung postalisch oder über die jeweilige Ausgabestelle zugestellt werden. Hierfür kann eine Porto- und Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben werden.

Für den Nachdruck bereits erhaltener oder zugestellter Rechnungen kann je Monat eine Gebühr von 5,00 € erhoben werden.

11. Abrechnung „Essen auf Rädern"

Im Rahmen der Versorgungsleistung „Essen auf Rädern" erfolgt die Abrechnung durch monatliche Rechnungslegung. Die Begleichung der Rechnungsbeträge ist ausschließlich im bargeldlosen Zahlungsverkehr zulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgt der Einzug nach zeitlicher Vereinbarung. Bereits getätigte Bestellungen im Bereich „Essen auf Rädern" können ohne Einhaltung einer längeren Frist zum nächsten Werktag storniert werden, soweit die Stornierung rechtzeitig beim Dienstleister eingeht und organisatorisch noch berücksichtigt werden kann.

Nicht zurückgegebene Thermoboxen werden bei Austritt oder Verlust in Rechnung gestellt.

12. Rücklastschriften, Zahlungsverzug und Mahnverfahren

Entstehen Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben, fehlender Kontodeckung, unberechtigtem Widerspruch oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann der Dienstleister die dadurch entstehenden Bankgebühren sowie angemessene Bearbeitungskosten weiterberechnen.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder erfolgt eine Rückbelastung durch die Bank des Kunden, kann der Dienstleister das Mahnverfahren einleiten. Für jede Mahnung kann eine zusätzliche Mahngebühr von 5,00 € erhoben werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nach Zustellung der zweiten Mahnung oder bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsrechnungen ist der Dienstleister berechtigt, die Essensversorgung vorübergehend auszusetzen („Zustellpause"), bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Bereits entstandene Forderungen bleiben hiervon unberührt.

Sollte der Eindruck einer regelmäßigen Zahlungsunzuverlässigkeit entstehen, behält sich der Dienstleister vor, die Rechnungsart auf Vorausrechnung umzustellen.

Soweit gesetzlich zulässig, kann der Dienstleister offene Forderungen an Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder Auskunfteien, z. B. SCHUFA, übermitteln, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten beachtet werden.

Bei Kunden, gesetzlichen Vertretern, Erziehungsberechtigten oder Personensorgeberechtigten, gegenüber denen offene Forderungen aus früheren Geschäftsverbindungen bestehen, kann der Abschluss einer erneuten Vereinbarung vom vollständigen Ausgleich dieser Rückstände abhängig gemacht werden.

Dies gilt auch, wenn durch dieselben zahlungspflichtigen Personen weitere zugehörige Kinder zur Verpflegung angemeldet werden. Offene Forderungen aus bestehenden oder früheren Verpflegungsverhältnissen sind in diesem Fall vor Abschluss oder Fortführung weiterer Vereinbarungen zunächst auszugleichen.

Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder die Führung eines Guthabenkontos zu verlangen. Das Guthaben dient der Absicherung und Verrechnung künftiger Mahlzeitenbestellungen.

Die Bereitstellung eingezahlter Beträge erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen.

Nach Beendigung der Teilnahme wird ein verbleibendes Guthaben erstattet, soweit keine offenen Forderungen gegenüber dem Kunden, gesetzlichen Vertreter, Erziehungsberechtigten oder Personensorgeberechtigten bestehen. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.

13. Förderleistungen: Bildung und Teilhabe sowie Kindertagesförderung

Erhält der Kunde Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder eine Förderung bzw. Unterstützung nach dem Kindertagesförderungsgesetz bzw. einer vergleichbaren öffentlichen Regelung, ist dem Dienstleister eine Kopie aller Seiten des aktuellen Bewilligungsbescheides vorzulegen.

Eine finanzielle Berücksichtigung der Förderung erfolgt erst ab Eingang des vollständigen und gültigen Bewilligungsbescheides beim Dienstleister und nur für den im Bescheid genannten Bewilligungszeitraum. Der Antragsteller ist für die rechtzeitige und fortlaufende Vorlage von Bewilligungen und Weiterbewilligungen verantwortlich.

Liegt kein gültiger Bewilligungsbescheid vor oder endet der Bewilligungszeitraum, werden die Mahlzeiten bis zur Vorlage einer gültigen Weiterbewilligung regulär berechnet. Für vor Vorlage des Bescheides erbrachte Verpflegungsleistungen ist zunächst der volle Kostensatz zu zahlen.

Sich aus der Datierung des Bewilligungsbescheides ergebende Gutschriften werden nach Prüfung erstattet oder mit künftigen Forderungen verrechnet.

14. Lieferung, Leistungsstörungen, Reklamationen und Beanstandungen

Soweit Lieferzeiten nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, handelt es sich um Circa-Zeiten. Maßgeblich für die Einhaltung einer Lieferfrist ist der Zeitpunkt der Übergabe an der vereinbarten Liefer- oder Ausgabestelle.

Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Werden erforderliche Angaben, Bestellungen, Freigaben oder organisatorische Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbracht, kann dies zur Nichtdurchführung oder Stornierung der betreffenden Leistung führen.

Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Betriebsstörungen, Lieferengpässen, Energieausfällen, Verkehrsstörungen, außergewöhnlichen Wetterereignissen oder sonstigen Umständen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, befreien den Dienstleister für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Kurzfristige Leistungsausfälle, die nach 8:00 Uhr am jeweiligen Liefertag eintreten und nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, entbinden nicht von der Zahlungspflicht für bereits bestellte Mahlzeiten.

Dies gilt insbesondere bei kurzfristigen Schul- oder Einrichtungsschließungen, z. B. aufgrund eines Rohrbruchs, technischer Störungen, behördlicher Anordnungen oder vergleichbarer Ereignisse, sofern die Mahlzeiten bereits disponiert, produziert oder ausgeliefert wurden.

Bei Fehllieferungen oder Mängeln ist dem Dienstleister Gelegenheit zur Prüfung und, soweit möglich und zumutbar, zur Nachlieferung oder Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Reklamationen und Beanstandungen sind am Liefertag bis spätestens 15:00 Uhr mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine Prüfung des behaupteten Mangels noch möglich ist.

15. Kündigung und Beendigung der Teilnahme

Einzelkunden im Bereich „Essen auf Rädern" können bereits getätigte Bestellungen ohne Einhaltung einer längeren Frist zum nächsten Werktag stornieren, sofern die Stornierung rechtzeitig eingeht und organisatorisch noch berücksichtigt werden kann.

Einzelkunden bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich Schüler- und Kindertagesstättenversorgung können bestehende Versorgungsvereinbarungen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform, z. B. per E-Mail, kündigen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist.

Die Kündigung von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen mit Einrichtungen, Einrichtungsträgern, Vereinen, Gesellschaften, Ämtern, Behörden oder sonstigen juristischen Personen richtet sich nach der jeweils vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

Kündigt der Auftraggeber bzw. Träger das Vertragsverhältnis, ist der Dienstleister berechtigt, noch offene Forderungen aus der Verpflegung gegenüber den jeweiligen Kunden, Personensorgeberechtigten oder sonstigen Zahlungspflichtigen an den Auftraggeber abzutreten.

Der Auftraggeber nimmt die Abtretung dieser Forderungen an und gleicht die abgetretenen offenen Forderungen unverzüglich gegenüber dem Dienstleister aus, soweit diese aus der vertragsgegenständlichen Verpflegung entstanden und zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung offen sind.

Die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen gegenüber den jeweiligen Kunden, Personensorgeberechtigten oder Zahlungspflichtigen obliegt nach erfolgter Abtretung dem Auftraggeber.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht allein aufgrund marktüblicher oder ordnungsgemäß angekündigter Preisänderungen, soweit die Fortsetzung des Vertrags für den Kunden zumutbar bleibt und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

Nicht fristgerecht abbestellte Mahlzeiten bleiben auch im Fall einer Kündigung zahlungspflichtig.

16. Datenschutz und Verwendung von Kontaktdaten

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für Registrierung, Bestellung, Abbestellung, Abrechnung, Zahlungsabwicklung, Bereitstellung des Onlinebestellsystems, Ausgabe von Mahlzeiten, Kundenkommunikation, Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, technische Bereitstellung des Onlinebestellsystems, Forderungsdurchsetzung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Im Rahmen der Nutzung des Onlinebestellsystems können technische Daten, insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt der Registrierung, Zeitpunkt der Bestellung, Nutzerkennung und technische Protokolldaten verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies zur technischen Bereitstellung, Nachvollziehbarkeit von Bestellungen, Abrechnung, Missbrauchsprävention, IT-Sicherheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten sowie zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle und ggf. des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Dienstleisters unter www.schwerin-menue.de.

17. Deaktivierung, Archivierung und Löschung von Kundendaten

Ist ein Kunde über einen Zeitraum von 6 Kalendermonaten inaktiv und nimmt keine Essensbestellung vor, kann der Dienstleister das Kundenkonto deaktivieren, archivieren oder löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offene Forderungen oder berechtigte Interessen des Dienstleisters entgegenstehen.

Die Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung des Dienstleisters.

18. Nebenabreden, Textform und Vorrang individueller Vereinbarungen

Nebenabreden bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Vertragsbedingungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht der vorstehenden Form entsprechen, soweit gesetzlich zulässig.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Dienstleisters. Der Dienstleister bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Gegenüber Verbrauchern ist der Gerichtsstand Schwerin.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.